Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand Juni 2025

 

betreffend die Nutzung der Plattform https://uhrverkaufen.online/ und die darüber vermittelten Kaufverträge

 

 

A. Geltungsbereich, Anbieter, Definitionen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln:
    • die Nutzung der Onlineplattform https://uhrverkaufen.online/, betrieben von dem Einzelunternehmer Uladzislau Haiduk, Rosenstraße 23b, 85586 Poing (im Folgenden „Plattformbetreiber“) durch private und unternehmerische Nutzer zur Vermittlung eines Uhrenverkaufs („Vermittlungsleistung“) sowie
    • ergänzend den Kaufvertrag zwischen dem Nutzer (im Folgenden „Verkäufer“) und einem professionellen Uhrenhändler („Händler“), wenn über die Plattform ein Uhrenverkauf zustande kommt.
  2. Die Plattform steht Verbrauchern (im Sinne von § 13 BGB) und Unternehmern (im Sinne von § 14 BGB) offen. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Wenn im Folgenden von dem „Besten Angebot“ die Rede ist, dann gilt als solches im Sinne dieser AGB das höchste, innerhalb einer zumutbaren Frist eingegangene und über die Plattform übermittelte verbindliche Ankaufsangebot eines angeschlossenen Händlers. Bei mehreren gleichwertigen Angeboten entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Der Plattformbetreiber arbeitet mit Uhrenhändlern zusammen, an die die Verkaufsangebote der Verkäufer weitergegeben werden. Die Rückmeldungen gehen beim Plattformbetreiber ein, der das Beste Angebot nach diesen Maßgaben auswählt.

 

B. Leistungen des Plattformbetreibers (Vermittlungsvertrag)

  1. Der Plattformbetreiber stellt dem Verkäufer kostenlos eine technische Plattform zur Verfügung, auf der dieser Informationen zu der Uhr eingegeben und Fotos hochladen kann, die er verkaufen möchte.
  2. Diese Informationen zur Uhr werden über ein ausführliches Formular erhoben, in dem einerseits die Uhr beschrieben und andererseits die Personendaten des Verkäufers erhoben werden, die für das Angebot und folgenden Kaufvertragsschluss notwendig sind. Der Verkäufer wird darin auch aufgefordert zu erklären, zu welchem Preis er verkaufen möchte. Mit Absendung des Formulars durch Klick auf den abschließenden Button erklärt der Verkäufer, die beschrieben Uhr zu dem genannten Preis verkaufen zu wollen und erlaubt die Weiterleitung an die angeschlossenen Händler. Dieser Akt stellt insofern allerdings juristisch nur eine Aufforderung an die angeschlossenen Händler dar, ihm verbindliche Angebote zu machen (sog. invitatio ad offerendum).
  3. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, seine Eingaben so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen zu korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Vorgang abschließt und das Formular übermittelt.
  4. Sollten die Angaben im Formular unklar sein oder die gelieferten Bilder nicht die nötige Qualität aufweisen, so behält der Plattformbetreiber sich vor, den Verkäufer per E-Mail darauf hinzuweisen und um weitere Erklärungen oder Fotos zu ersuchen. Bei Bedarf wird der Plattformbetreiber den Verkäufer zur korrekten Anfertigung und Einreichung beraten.
  5. Der Plattformbetreiber leitet sodann die finalen Angaben des Verkäufers an die angeschlossenen Händler weiter und holt das „Beste Angebot“ ein. Dieses vermittelt er dem Verkäufer durch Übermittlung per E-Mail.
  6. Es wird klargestellt, dass der Plattformbetreiber eine Vermittlungsleistung erbringt, die für den Verkäufer kostenfrei ist.[FD1][FD2] Sollte der Plattformbetreiber ausnahmsweise selbst ein Kaufangebot unterbreiten, so tritt er neben und unabhängig von seiner Rolle als Vermittler im Rahmen dieses Angebotes auch als Käufer auf; dies wird im Angebot deutlich hervorgehoben werden.

 

C. Zustandekommen und Inhalt des Kaufvertrags

  1.       Vertragsschluss: Das Beste Angebot ist für die Händler bis zu der jeweils genannten Frist, im Zweifel aber für 5 Werktage (beginnend mit Übermittlung desselben an die vom Verkäufer in seiner Anfrage hinterlegte E-Mail-Adresse) bindend und stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Das Angebot wird dem Verkäufer per E-Mail zugänglich gemacht, durch Übermittlung eines Links über den das Angebot eingesehen, geprüft und die Annahme erklärt werden kann. Der Kaufgegenstand ist dabei durch die eigenen Angaben des Verkäufers festgelegt, die im Angebot noch einmal aufgenommen werden und vom Verkäufer kontrolliert werden können. Klickt der Verkäufer den übermittelten Link, so gelangt er zu einem Online-Dialog in dem das Angebot noch einmal vollständig zu sehen ist und innerhalb dessen der Verkäufer seine Annahmeerklärung durch Klick auf den, den Dialog abschließenden, Button abgeben kann[FD3][FD4]. Mit dieser Annahmeerklärung kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Händler und dem Verkäufer zu Stande.
  2.       Der Verkäufer hat im Rahmen der Kontrolle des Angebotes die Möglichkeit, fehlerhafte Angaben (auch wenn Sie ggf. auf seinen eigenen, falschen Eingaben im Formular beruhen; vgl. B.) noch durch Erklärung gegenüber dem Händler zu korrigieren, so lange er das Angebot nicht wie in C.1. beschrieben angenommen hat.
  3.       Für den Kaufvertrag gelten, sofern im Händlerangebot keine abweichenden, wirksamen Regelungen enthalten sind, folgende ergänzende Bedingungen:
    1.       Vertragsgegenstand: die im Formular auf der Plattform beschriebene Uhr einschließlich Zubehör. 
    2.      Versand und Gefahrübergang: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware nach Vertragsschluss unverzüglich und in unverändertem Zustand transportsicher einzupacken und zur Abholung bereit zu halten. Hierzu erhält er vom Plattformbetreiber ein Versandlabel und wird aufgefordert einen Termin für die Abholung auszuwählen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer das Paket zur Abholung durch einen Kurier bereitzuhalten. Der Plattformbetreiber beauftragt einen versicherten Kurierdienst. Der Verkäufer trägt das Transportrisiko nach erfolgter Übernahme durch den Kurier bis zur Ablieferung beim Händler. 
    3.       Warenprüfung / Rücktrittsvorbehalt: Nach Eingang der Uhr beim Händler wird dieser ein eingehende Prüfung der Uhr vornehmen (sog. Übereinstimmungsprüfung). Bei dieser wird der prüfen, ob Zustand und Funktion der Uhr wesentlich mit den Angaben übereinstimmen, die der Verkäufer im Kontaktformular gemacht hat. Sollten wesentliche Abweichungen festgestellt werden (und als wesentliche Abweichung gilt ggf. auch, wenn eine als Markenuhr angebotene Uhr sich als unecht erweist), so kann der Händler vom Vertrag durch Erklärung gegenüber dem Verbraucher zurücktreten. Für die Prüfung und Abgabe der Erklärung hat der Händler insoweit 48 Stunden nach Eingang der Ware bei ihm Zeit. Etwaige weitergehende, gesetzliche Rechte des Händlers bleiben hiervon unberührt. [FD5][FD6]
    4.      Nachweispflicht: Ist der Verkäufer nicht als ursprünglicher Käufer bzw. Eigentümer der Uhr nachweisbar oder tritt nicht als letzter dokumentierter Besitzer auf, so ist er auf Verlangen des Händlers verpflichtet, seine Verfügungsbefugnis über die Uhr nachzuweisen. Dies kann ausschließlich durch eine lückenlose Dokumentation der Eigentumskette zwischen dem Verkäufer und dem zuletzt registrierten oder nachweislich bekannten Eigentümer erfolgen, z. B. durch Vorlage entsprechender Kaufverträge oder Übergabebelege. Sofern der Verkäufer im Namen eines Dritten handelt, ist auf Aufforderung eine schriftliche Originalvollmacht des Berechtigten vorzulegen. Der Händler ist berechtigt, die Auszahlung des Kaufpreises bis zur Vorlage der zuvor genannten Nachweise bzw. Unterlagen zurückzubehalten.
    5.       Kaufpreis: Soweit der Ankauf umsatzsteuerpflichtig ist, verstehen sich alle angegebenen Preise als Bruttopreise, d. h. inklusive der jeweils geltenden deutschen Umsatzsteuer. 
    6.        Zahlung: Der Kaufpreis wird fällig, wenn der Händler nach Erhalt entweder die Übereinstimmung der Ware bestätigt oder diese nicht innerhalb von 48 Stunden verneint. Zahlung erfolgt hiernach unverzüglich, per Sofortüberweisung auf das vom Verkäufer im Formular angegeben Bankkonto. 
    7.      Zurückbehaltungsrecht/Rechnungslegungspflicht: Verkauft der Verkäufer seine Uhr nicht als Privatperson, ist der Händler berechtigt, die Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises solange zurückzubehalten, bis ihm eine den steuerrechtlichen Anforderungen entsprechende Originalrechnung des Verkäufers in schriftlicher Form vorliegt. Der Händler ist ferner berechtigt, die Auszahlung des Kaufpreises bis zur Vorlage der in d) bezeichneten Nachweise bzw. Unterlagen zurückzubehalten.
    8.      Gewährleistung: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB.
    9.         Vertragstext, Vertragssprache: Der Text des Kaufvertrages wird dem Verkäufer in Gestalt des ausformulierten Händlerangebotes (vgl. C.1.), schon vor Annahme zur Verfügung gestellt und kann vom Verkäufer entsprechend dauerhaft gespeichert werden. Der Verkäufer und der Händler erhalten aber auch nach Annahmeerklärung des Verkäufers (C.1.) noch einmal eine entsprechende Ausfertigung des angenommenen Vertrages per E-Mail. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Zurverfügungstellung in anderer Form erfolgt nicht. Es steht allein die deutsche Sprache für den Vertragsschluss zur Verfügung.[FD7][FD8][FD9]
    10.         Rechtswahl Für sämtliche Rechtsbeziehungen von Verkäufer und Händler gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (insbesondere UN-Kaufrecht/CISG). Ist der Verkäufer Verbraucher, so gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    11.       Gerichtsstand: Handelt der Verkäufer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Verkäufer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Händlers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag, wenn der Kaufvertrag oder Ansprüche aus diesem der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Verkäufers zugerechnet werden können. Der Händler ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Verkäufers anzurufen.

 

D. Mitwirkungspflichten des Verkäufers, Nutzungsgewährung

  1. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Plattformbetreiber und gegenüber dem Händler sämtliche Angaben zur Uhr vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und notwendige Unterlagen bereitzustellen.
  2. Der Verkäufer sichert gegenüber dem Plattformbetreiber und gegenüber dem Händler zu,
    1. entweder selbst rechtmäßiger Eigentümer zu sein und frei über die Uhr verfügen zu dürfen oder, sollte er im Namen eines Dritten handelt, von diesem entsprechend bevollmächtigt zu sein und dies nachweisen zu können.
    2. dass die Uhr keine wertmindernde Beschaffenheit aufweist, auf die er nicht hingewiesen hat.
  3. Der Verkäufer räumt dem Plattformbetreiber und dem Händler das nicht ausschließliche Recht ein, die übermittelten Fotografien der Uhr, zeitlich und örtlich unbeschränkt sowie vergütungsfrei für die Anbahnung und Abwicklung des Ankaufsvertrages sowie auch für die vom Händler später ggf. vorgenommene Bewerbung des Verkaufs einzusetzen, um den Zustand der Uhr zu dokumentieren. Der Verkäufer verzichtet auf sein Recht auf Urhebernennung.
  4. Der Verkäufer ist verpflichtet ausschließlich solche Fotografien hochzuladen, die er entweder selbst angefertigt hat oder für deren Verwendung er vom Fotografen eine Berechtigung erhalten hat, die ihm mindestens in dem Umfang eine Nutzung und Unterlizenzierung erlaubt, wie sie von ihm nach vorstehend D.3. gefordert wird.

 

E. Haftung, Gewährleistungen, Verfügbarkeit

  1. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere nicht für die ständige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website sowie der auf dieser bereitgestellten Dienste.
  2. Bei Nichtverfügbarkeit des Angebots oder bei sonstigen Anliegen in Bezug auf die Website oder den Plattformbetrieb kann der Nutzer den Plattformbetreiber über die im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten erreichen.
  3. Der Plattformbetreiber ist bemüht, sicherzustellen, dass die Website und die darüber zugänglichen Dienste ohne Unterbrechungen und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Aufgrund der Eigenheiten des Internets kann dies jedoch nicht garantiert werden. Der Zugriff auf die Plattform kann daher zeitweise unterbrochen oder eingeschränkt sein, insbesondere im Rahmen von Wartungen, technischen Anpassungen oder zur Einführung neuer Funktionen. Der Plattformbetreiber wird die Häufigkeit und Dauer solcher vorübergehenden Einschränkungen möglichst gering halten.
  4. Der Plattformbetreiber haftet unbeschränkt für Schäden, die durch ihn oder durch gesetzliche Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten besteht keine Haftung. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Arglist beruhen.
  6. Soweit die Haftung des Plattformbetreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

F. Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte

  1. Der Plattformbetreiber stellt ein Verfahren zur Verfügung, mit dem Nutzer, Dritte oder Einrichtungen das Vorhandensein rechtswidriger Inhalte melden können. Das Verfahren ist elektronisch zugänglich, benutzerfreundlich und über die Website jederzeit erreichbar.[FD10][FD11]
  2. Die Meldung muss folgende Angaben enthalten, damit sie bearbeitet werden kann:
    • eine begründete Darstellung, warum der gemeldete Inhalt als rechtswidrig angesehen wird,
    • eine eindeutige Bezeichnung des Speicherorts der Information (z. B. URL, Angebotsdatei),
    • Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung,
    • eine Erklärung, dass die meldende Person in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die Angaben richtig und vollständig sind.
  3. Nach Eingang der Meldung wird der Zugang zu dem betreffenden Inhalt zeitnah geprüft. Ist die Meldung hinreichend bestimmt und nachvollziehbar, kann sie zu einer tatsächlichen Kenntnis im Sinne der gesetzlichen Haftungsregelungen führen.
  4. Die Plattform sendet eine elektronische Empfangsbestätigung an die meldende Person, sofern eine Kontaktadresse angegeben wurde.
  5. Die Plattform teilt der meldenden Person die Entscheidung über die gemeldeten Inhalte unverzüglich mit und weist auf mögliche Rechtsbehelfe hin. Sofern automatisierte Mittel zur Entscheidung eingesetzt wurden, wird dies in der Mitteilung kenntlich gemacht.
  6. Die Plattform trifft Entscheidungen über gemeldete Inhalte zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür.

 

G. Rechtswahl, Gerichtsstand, Streitschlichtung

  1. Rechtswahl:  Für sämtliche Rechtsbeziehungen des Verkäufers und des Plattformbetreibers gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (insbesondere UN-Kaufrecht/CISG). Ist der Verkäufer Verbraucher, so gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Gerichtsstand: Handelt der Verkäufer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Verkäufer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Plattformbetreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag, wenn der Kaufvertrag oder Ansprüche aus diesem der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Verkäufers zugerechnet.
  3. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist[FD12].
  4. Der Plattformbetreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.